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Maximilianeum: Stiftung, Gemäldegalerie und Landtag

15. Dezember 2009 | Von Christian Teuer

Das Maximilianeum in München erfüllt gleich drei Funktionen, die sich innerhalb der Geschichte entwickelten und bis heute erhalten wurden. Das imposante Gebäude ist nicht nur Sitz der Stiftung, sondern auch des bayrischen Landtages und außerdem Herberge für die Gemäldegalerie von König Maximilian II.

maximilianeum, Peter Becker©Flickr

Ganz zu Beginn war das Maximilianeum eine Stiftung, die Studierenden unterstützen sollte: Im Jahre 1852 wurde sie von König Maximilian II. gegründet, war aber nicht von Beginn an im heutigen Gebäude ansässig, sondern noch in München-Schwabing untergebracht. Es sollte noch zwei Jahrzehnte dauern, bis das heutige imposante Bauwerk am Isarufer unter König Ludwig II. fertig gestellt und zum Sitz der Maximilianeum-Stiftung wurde. Diese Stiftung nimmt jedes Jahr nur einige, erlesene Abiturienten auf, die ein strenges Prüfungsverfahren durchlaufen müssen.

Maximilianeum Gemäldegalerie

Gleichzeitig zur Umsiedlung der Maximilianeum-Stiftung wurde die Gemäldegalerie eingerichtet. Beide Funktionen erfüllt das Haus noch heute. Besucher können sich über 30 Monumentalwerke freuen. Die Sammlung umfasst vor allem Historienmalereien und geht zurück auf den Gründer und Namensgeber der Stiftung. Aus der Überzeugung heraus, dass Geschichte auch in Form von Kunst einen pädagogischen Effekt habe, baute er die Galerie in Form von Auftragswerken auf und stellte sie dem Volk als Anschauungsmaterial zur Verfügung.

Maximilianeum – Sitz des Landtages

Die jüngste Funktion unter den dreien, die das Maximilianeum in Sichtweite zur Maximilianstraße innehat, ist wohl die Beherbergung des bayrischen Landtages. Dieser befindet sich seit 1949 im Maximilianeum an der Isar. Zu diesem Zwecke wurde das Gebäude im Inneren auch leicht verändert, um den reibungslosen Parlamentsbetrieb zu gewährleisten.

Zum Schutze der Stiftung und natürlich auch des Parlaments und der anderen Kulturgüter im Maximilianeum gibt es eine Bannmeile um das Gebäude. Sie erstreckt sich über 200 bis 300 Meter und ist mit Auflagen belegt. So dürfen dort beispielsweise keine Versammlungen und Demonstrationen stattfinden.



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